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    ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

    der AW Pyrotechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Meike Weber,
    Birkenauer Talstraße 4/4, 69469 Weinheim
    Telefon: +49 (0) 6201 – 873438-1
    Fax: +49 (0) 6201 – 873438-0
    E-Mail: info@aw-pyrotechnik.de
    Handelsregister: Amtsgericht Weinheim, HRB 718509
    USt-Id: DE289255786

    § 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der AW Pyrotechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Der Vertragstext sowie die AGB werden dem Kunden in deutscher Sprache in Textform vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

    § 2 Vertragsschluss

    1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen zur Durchführung von Feuerwerken an. Die Leistungen erfolgen nach § 611 BGB und beinhalten keinen Erfolg im Sinne eines Werkvertrages. Der Leistungsumfang und das Datum der Durchführung werden individuell vereinbart und sind im jeweiligen Angebot festgehalten.

    2. Die Angebotsunterlagen des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt.

    3. Beratungsgespräche und eine eventuell notwendige erste Ortsbesichtigung sind kostenfrei, bis ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wird. Über die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung entscheidet der Auftragnehmer.

    4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert.

    § 3 Zahlung

    1. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

    2. Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot spezifiziert. Üblicherweise hat der Kunde die Möglichkeit, per Überweisung zu zahlen.

    3. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des vereinbarten Entgelts innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Feuerwerkstermin fällig.

    § 4 Widerrufsrecht

    1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach § 312g in Verbindung mit § 355 BGB zu.

    2. Der Kunde wird gesondert über sein Widerrufsrecht informiert. Ein Widerrufsformular wird ihm zur Verfügung gestellt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde der vollständigen Vertragserfüllung vor Ablauf der
    Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

    § 5 Stornierung und höhere Gewalt

    1. Stornierung durch den Kunden
    Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

    – Bis 3 Monate vor dem Feuerwerkstermin: 25 % des Auftragswertes
    – 3 Monate bis 14 Tage vor dem Feuerwerkstermin: 30 % des Auftragswertes
    – Innerhalb von 14 Tagen vor dem Feuerwerkstermin: 50 % des Auftragswertes

    Bei einer Verschiebung des Feuerwerkstermins gelten die ursprünglich vereinbarten Fristen für die Berechnung der Stornogebühren.

    2. Stornierung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen

    a) Höhere Gewalt: Kann das Feuerwerk aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien/Pandemien wie die Afrikanische Schweinepest gemäß dem Infektionsschutzgesetz) nicht durchgeführt werden, entfällt die Verpflichtung zur Leistungserbringung auf beiden Seiten. Der Kunde hat das Recht, einen Ersatztermin zu vereinbaren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Alternativ werden 50 % des Auftragswertes erstattet.

    b) Behördliche Anordnungen: Sollte das Feuerwerk aufgrund von behördlichen Anordnungen (z.B. lokale Verordnungen, staatliche Maßnahmen, Sperrungen aufgrund von Seuchenschutz oder Sicherheitsauflagen) nicht durchgeführt werden können, gilt Folgendes:

    – Bei einer ersatzlosen Absage durch die Behörden hat der Kunde das Recht auf Rückerstattung von 50 % des Auftragswertes.
    – Wird ein Ersatztermin festgelegt, entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

    3. Stornierung durch den Auftragnehmer

    Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin ohne zusätzliche Kosten vereinbart. Alternativ kann der Kunde eine Rückerstattung von 50 % des Auftragswertes verlangen.

    § 6 Pflichten des Auftragnehmers

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Dies umfasst:

    1. Anfahrtskosten des Pyrotechnikers und Helfer
    2. Einhaltung der gesetzlichen Zündzeiten
    3. Einholung aller notwendigen Genehmigungen
    4. Absperrung der Feuerwerksfläche
    5. Ordnungsgemäße Entsorgung und Grobreinigung des Abbrennplatzes

    § 7 Durchführung des Feuerwerks / Änderungsvorbehalt / Ausfall

    1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Effektreihenfolge und den Effekten vorzunehmen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von äußeren Umständen (wie z.B. Witterung, Lieferengpässe) erforderlich ist.

    2. Sollte das Feuerwerk aufgrund von extremen Wetterbedingungen (z.B. Unwetter, hohe Waldbrandgefahr) oder aufgrund behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt werden können, wird ein Ersatztermin ohne zusätzliche Kosten vereinbart oder auf Wunsch des Kunden 50 % des Auftragswertes erstattet.

    § 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Feuerwerk an der vorgesehenen Location durchgeführt werden darf und den Anweisungen des verantwortlichen Pyrotechnikers zu folgen.

    2. Entstehen durch die Nutzung der Location oder die Zufahrt Sondergebühren, werden diese nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechnet.

    § 9 Gewährleistung und Haftung

    1. Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre.

    2. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 10 Urheberrecht

    Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks sowie an Bild- und Tonaufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält auf Wunsch ein einfaches Nutzungsrecht.

    § 11 Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verarbeitet und vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

    § 12 Schlussbestimmungen

    1. Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

    2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

    3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.