.
  • Gut zu wissen

    Erleben Sie den Unterschied:



    Für unsere Brillant – Feuerwerke werden ausschließlich Artikel von Markenherstellern verwendet.
    Diese Artikel verfügen über eine ausgesprochen hohe Leuchtkraft und die Farben sind intensiver als bei stark raucherzeugenden "Billigimporten". Darüber hinaus sind sie rückstandsfreier, da die Artikel der „Green – Line – Serie“ unseres Herstellers plastikfrei sind und aus zertifizierten Chemikalien hergestellt werden und somit auch auf sensiblen Plätzen, wie Golfplätzen oder in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude und Naturschutzgebiete einsetzbar sind (siehe bitte für weitere Informationen unter "Umwelt").

    Bei der Auswahl unserer Effekte setzen wir stets auf Qualität und Sicherheit.
Dieser gehobene Qualitätsstandard ist spürbar – im Tanz von Feuer, Farben und Licht.


    Planung eines Feuerwerks: 


    Wir nehmen uns viel Zeit für die Erstellung Ihres persönlichen Angebotes, das Schreiben Ihrer Choreographie nach Lieblingsfarben, Lieblingseffekten, etc. und beraten Sie gerne auch zum Thema Musikalische Untermalung Ihres Feuerwerks.


    Der Ort, an der die Feier stattfindet, ist für uns bei dieser Erstellung des Arrangements sehr wichtig. Ein Feuerwerk sollte deshalb nicht zu spät in die Abendplanung eingeplant werden, damit uns für die Planung Ihrer Wünsche und Detail genug Zeit bleibt.


    Wir benötigen für unsere behördlichen Formalitäten eine Vorlaufzeit von 14 Tagen.


    Gesetzlich vorgeschriebene Zeiten für die Durchführung von Feuerwerken:


    
Der Gesetzgeber gibt folgende Abbrandzeiten für die Durchführung von Feuerwerken vor:

    In den Monaten Mai, Juni und Juli, bis 23.00 Uhr
    In den übrigen Monaten, in denen die Sommerzeit gilt, bis 22.30 Uhr.
    
In den Wintermonaten bis 22.00 Uhr.



    Je nach Stadt gibt es Ausnahmeregelungen mit kostenpflichtigen Gebühren.


    Gerne bringen wir diese für Sie im gegebenen Fall in Erfahrung.


    Schlechtes Wetter?



    Unsere Feuerwerkskörper sind auch bei Regen voll funktionsfähig.
    Wir haben stets den Wetter – Radar im Blick und finden ein Wetterfenster, wo sie "nicht im Regen stehen" müssen.

    Durch unsere transparente Absprache mit der Bankettabteilung Ihrer Lokation finden wir den passenden Augenblick für die Durchführung des Feuerwerks.


    Feuerwerke zu jedem Anlass und jeder Lokation:

    

Jeder Platz bietet unterschiedliche kreative Möglichkeiten für die Durchführung eines Feuerwerks.
    
Auf Burgen und Schlössern setzt man z.B. gerne unter anderem Bengalische Beleuchtungen ein. Für Stadtfeste kommen meist nur Großfeuerwerkskörper in Frage. 
Unsere fachkompetenten Mitarbeiter beraten Sie gerne, welche Arten von Feuerwerkseffekten an Ihrer Lokation am Optimalsten zur Geltung kommen. 
Selbst bei einem sehr beengten Platz gibt es viele Möglichkeiten und Effekte aus dem Bereich des „Nahbereichsfeuerwerks“, welche die gesetzlich geforderten Sicherheitsabstände berücksichtigen, die aber auch von den gegebenen Betrachtungswinkel für Sie und Ihre Gäste perfekt inszeniert werden können. Für viele ist gerade diese Nähe zum Feuerwerk ein großes Erlebnis und eine besondere Faszination.


    Sie möchten gerne selbst das Feuerwerk anzünden? 



    Hierfür können Sie beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung gem. § 24 Absatz 1 der Ersten Sprengstoffverordnung beantragen.

    Diese berechtigt Sie auch unter dem Jahr Feuerwerk bei uns zu erwerben und zu verwenden.
Gerne stellen wir Ihnen hierfür, nach Lieblingsfarben und Lieblingseffekten, eine Choreographie zusammen.

    In unseren Schauräumen halten wir für Sie eine große Auswahl Markenprodukte zu Großhandelspreisen bereit.
Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular verwenden.